06 Februar 2017
Seit 2015 begleiten das Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB und das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) eine muslimische Lehrerin, die für ihr Recht kämpft, mit Kopftuch an einer Berliner Schule unterrichten zu dürfen.
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16 Januar 2017
Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit von Inssan e.V. ist besorgt über das Ausmaß von „Racial Profiling“. Bezugnehmend auf einen aktuell gemeldeten Fall üben wir Kritik an der Methode der Berliner Polizei und fordern auf, dass eine Polizeipraxis des „Racial Pofiling“ unterbleibt.
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02 Juni 2016
Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit von Inssan e.V. ist besorgt über die Einschätzung der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott. In ihrem Schlussantrag zum Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Kassationshofs auf die Frage, ob ein privater Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens verbieten darf, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen, schlug sie dem EuGH vor, auf diese Frage mit einem „Ja“ zu antworten: Eine Betriebsregelung zu Kopftuchverboten stelle zwar keine unmittelbare Diskriminierung da, eine mittelbare Diskriminierung sei jedoch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt.
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30 Januar 2015
Schülerinnen haben das Recht Kopftuch zu tragen – Kopfbedeckungsverbote sind rechtswidrig!   Eine Schule in Berlin-Wilmersdorf hatte eine Schülerin unter Druck gesetzt, ihr Kopftuch abzulegen. Auch bei einem Gespräch wollte die Direktorin nicht einlenken. Sie kündigte an, dass die Schule in der Schulkonferenz darüber diskutieren wolle, ob sie ein Verbot von Kopfbedeckungen jeder Art erlassen würde. Die Schulleiterin war der Meinung, dass sie mit einem solchen allgemeinen Verbot auch religiöse Kopfbedeckungen wie das Kopftuch verbieten dürfe. Angeblich gebe es noch in anderen Schulen in Berlin solche Verbote, so die Schulleiterin.
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