Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit von Inssan e.V. ist besorgt über die Einschätzung der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott. In ihrem Schlussantrag zum Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Kassationshofs auf die Frage, ob ein privater Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens verbieten darf, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen, schlug sie dem EuGH vor, auf diese Frage mit einem „Ja“ zu antworten: Eine Betriebsregelung zu Kopftuchverboten stelle zwar keine unmittelbare Diskriminierung da, eine mittelbare Diskriminierung sei jedoch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt.
Weiterlesen