18 August 2017
Seit 2010 begleitet das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit von Inssan e.V., unter anderem, auch mehrere Lehrerinnen, die aufgrund des Tragens eines Kopftuchs im öffentlichen Bildungssystem diskriminiert wurden. Im Februar 2017 hat sich das Landesarbeitsgericht Berlin im Berufungsverfahren für eine verfassungskonforme Auslegung des Neutralitätsgesetzes entschieden und gab unserer Klientin recht: Die Religionsfreiheit der Lehrerin darf nicht durch die Annahme einer abstrakten Gefahr für den Schulfrieden eingeschränkt werden. Das Land Berlin verzichtete darauf, gegen das Urteil Revision einzulegen.
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28 Juli 2017
Rassismus und Diskriminierung sind seit langem ein Problem der deutschen Gesellschaft. Im Schulsystem, auf dem Arbeitsmarkt und Wohnungsmarkt sowie vielen anderen Lebensbereiche. Inssan e.V setzt sich seit Jahren für die gleichberechtigte Teilhabe der muslimischen Communities als integralen Teil der Gesellschaft in Deutschland.
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27 Juni 2017
Gestern hat das Arbeitsgericht Berlin über zwei Klagen von muslimischen Frauen verhandelt, die wegen ihres Kopftuches keine Stelle als Lehrerin erhalten hatten. Beide Klägerinnen werden vom Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) beraten und unterstützt. Das Arbeitsgericht hat in der gestrigen Güteverhandlung bei beiden Klagen auch im Hinblick auf das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (LArbG) vom Februar 2017 auf eine gütliche Streitbeilegung hingewirkt. Damals endete der Prozess für unsere Klientin mit Erfolg. Der Senat wurde erstmals zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt und legte keine Revision gegen das Urteil.
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05 Juni 2017
Inssan e.V. freut sich, bekannt zu geben: Auftaktveranstaltung Nicht ohne meinen Glauben: Gemeinsam gegen antimuslimischen Rassismus Das Projekt Nicht ohne meinen Glauben (NomG) widmet sich aus intersektionaler Perspektive der Komplexität unserer pluralen Gesellschaft.
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12 Mai 2017
Heute wird das Urteil gegen die Diskriminierung einer Lehrerin mit Kopftuch rechtskräftig. Somit endet der Prozess für unsere Klientin mit Erfolg. Aus antidiskriminierungspolitischer Sicht steht die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes weiterhin auf der Tagesordnung.
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13 April 2017
Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) kritisiert das Verbot der Bildungsverwaltung an christliche Lehrer_innen, in der Schule eine Kette mit Kreuz zu tragen. Das Land Berlin ist seit der jüngsten Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in der Pflicht, das Neutralitätsgesetz, auf welches sie das Verbot des Tragens religiöser Zeichen oder Kleidungsstücke unter anderem für Lehrer_innen regelt, verfassungskonform auszulegen. Ein pauschales Verbot stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. Nur wenn es eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden gibt, darf das Tragen religiöser Symbole bei nachgewiesenen substanziellen Konfliktlagen in einer beachtlichen Zahl von Fällen für bestimmte Schulen für eine begrenzte Zeit verboten werden.
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27 März 2017
Anlässlich der Internationalen Woche gegen Rassismus organisierte das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit von Inssan e.V. am 24.03.2017 eine Veranstaltung zum Berliner Neutralitätsgesetz mit dem Titel „Ausgeschlossen? - Muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch an Berliner Schulen“.
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09 Februar 2017
Gemeinsame Pressemitteilung des Antidiskriminierungsnetzwerks des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg und des Netzwerks gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) Das Landesarbeitsgericht Berlin gibt der muslimischen Lehrerin Recht, der aufgrund des Tragens eines Kopftuches die Einstellung in den Schuldienst verweigert wurde. Das Land Berlin muss der Klägerin wegen Diskriminierung aufgrund der Religion im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Entschädigung zahlen.
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