Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) kritisiert das Verbot der Bildungsverwaltung an christliche Lehrer_innen, in der Schule eine Kette mit Kreuz zu tragen.
Das Land Berlin ist seit der jüngsten Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in der Pflicht, das Neutralitätsgesetz, auf welches sie das Verbot des Tragens religiöser Zeichen oder Kleidungsstücke unter anderem für Lehrer_innen regelt, verfassungskonform auszulegen. Ein pauschales Verbot stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. Nur wenn es eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden gibt, darf das Tragen religiöser Symbole bei nachgewiesenen substanziellen Konfliktlagen in einer beachtlichen Zahl von Fällen für bestimmte Schulen für eine begrenzte Zeit verboten werden.
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