Stellungnahme zum Antritt von Frau Seyran Ateş als Juristische Vertretung der Senatsverwaltung im Rechtsstreit um das Kopftuch von Lehrerinnen an öffentlichen Schulen

18.08.2017
Seit 2010 begleitet das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit von Inssan e.V., unter anderem, auch mehrere Lehrerinnen, die aufgrund des Tragens eines Kopftuchs im öffentlichen Bildungssystem diskriminiert wurden. Im Februar 2017 hat sich das Landesarbeitsgericht Berlin im Berufungsverfahren für eine verfassungskonforme Auslegung des Neutralitätsgesetzes entschieden und gab unserer Klientin recht: Die Religionsfreiheit der Lehrerin darf nicht durch die Annahme einer abstrakten Gefahr für den Schulfrieden eingeschränkt werden. Das Land Berlin verzichtete darauf, gegen das Urteil Revision einzulegen.
Es ist jetzt klar, dass die juristische Frage nicht mehr im Raum steht; eine Benachteiligung oder eine Sonderbehandlung von Lehrerinnen wegen des Tragens des Kopftuchs ist nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Diskriminierung und somit unzulässig. Dennoch verweigert die Berliner Senatsverwaltung sowohl die Abschaffung, als auch die verfassungskonforme Auslegung des sogenannten Neutralitätsgesetzes. Mit der amtlichen Vertretung durch Frau Ateş hat die Bildungsverwaltung einen politischen Kampf inszeniert. Frau Ateş ist eine Straf- und Familienrechtsanwältin, wenn sie aufgrund ihrer theologischen Kenntnisse den Senat vertritt, soll diese Debatte außerhalb der Justiz stattfinden, denn sie ist irrelevant, wenn man den Kern der Religionsfreiheit berücksichtigt. Das individuelle und gemeindliche Verständnis von Religiosität muss auch vor hypothetischen und nichtexistierenden Gefahren, die allein vom Tragen des Kopftuchs ausgehen sollen, geschützt werden. „Das Land Berlin will sich anscheinend in Gestalt von Frau Ateş in Religionsinterpretationen üben, was genau gegen die staatliche Neutralität verstößt“, so Zeynep Çetin vom Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit.

Inssan e.V. lehnt es ab, in eine solche theologische Auseinandersetzung einzutreten. Es ist weder Aufgabe des Gerichts noch des Staates, eine ‚richtige’ Auslegung des Korans zu erklären. Wenn der Staat wirklich neutral sein will, muss es die Tatsache akzeptieren, dass hier in Berlin und Deutschland mehrere Kulturen, Religionen und Weltanschauungen aufeinandertreffen, und sie als gleich wichtig und gleichberechtigt behandeln. Zudem muss die Berufsfreiheit gewährt sein. Nach unserem Verständnis von Demokratie und Menschenrechten, darf es nicht sein, dass in Deutschland im Jahre 2017 ein Berufsverbot für Frauen legitimiert und durchgesetzt wird.

Abschaffung des Neutralitätsgesetzes, jetzt erst recht!

Kontakt:
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030/20619639.
Zeynep Çetin, Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit
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May Zeidani Yufanyi, Nicht ohne meinen Glauben
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