Schülerinnen haben das Recht Kopftuch zu tragen – Kopfbedeckungsverbote sind rechtswidrig!
Eine Schule in Berlin-Wilmersdorf hatte eine Schülerin unter Druck gesetzt, ihr Kopftuch abzulegen. Auch bei einem Gespräch wollte die Direktorin nicht einlenken. Sie kündigte an, dass die Schule in der Schulkonferenz darüber diskutieren wolle, ob sie ein Verbot von Kopfbedeckungen jeder Art erlassen würde. Die Schulleiterin war der Meinung, dass sie mit einem solchen allgemeinen Verbot auch religiöse Kopfbedeckungen wie das Kopftuch verbieten dürfe. Angeblich gebe es noch in anderen Schulen in Berlin solche Verbote, so die Schulleiterin.
Mit der Unterstützung des ADNB des TBB und dem Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit von Inssan e.V. beschwerten sich Eltern bei der zuständigen Schulaufsicht. Die Senatsverwaltung für Bildung fand in einem darauf verfassten Schreiben klare Worte für die Situation: „Grundsätzlich ist die freie Religionsausübung ein Verfassungsrecht und gilt selbstverständlich auch in Schulen. Kopftuchverbote und Kopfbedeckungsverbote im Kontext von Religionsausübung sind streng rechtswidrig.“
Die Schulleiterin wurde auf Ihre Pflicht, die Religionsfreiheit an der Schule zu garantieren, hingewiesen.
„Trotz klarer Gesetzeslage, die Schülerinnen Religionsfreiheit garantiert, kommt es immer wieder zu Diskriminierungen von Kopftuch tragenden Schülerinnen. Wenn es tatsächlich noch andere Schulen in Berlin gibt, die ein solches Kopfbedeckungsverbot führen, ist das ein Skandal“, so Eva Maria Andrades, Projektleiterin des ADNB des TBB. „Wir erwarten jetzt von der Senatsverwaltung für Bildung, dass sie dem Hinweis auf rechtswidrige Kopfbedeckungsverbote nachgeht und an alle Schulen anweist die Religionsfreiheit zu gewährleisten“ , so Andrades weiter.
Aliyeh Yegane, Projektleiterin des Netzwerks gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit stellt fest, dass „der Fall für ein in Schulen immer wieder anzutreffendes mangelndes Wissen und Bewusstsein über das Verfassungs- und Menschenrecht auf Religions- und Gewissensfreiheit und deren Geltung für Schülerinnen und Schüler steht. Das Berliner Neutralitätsgesetz hat leider diese Haltung bei einem Teil der LehrerInnen und Schulen bestärkt und dazu geführt, dass das Tragen von Kopftüchern sowie andere Formen der Religionsausübung durch Schülerinnen und Schüler grundsätzlich als verboten betrachtet und abgelehnt werden.“
Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit von Inssan e.V. bietet Informationen zum Schutz gegen Diskriminierung sowie Empowerment-, Unterstützungs- und Beratungsangebote für Muslime und Moscheegemeinden.
Das ADNB des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg e.V. bietet kostenlose Beratung bei Diskriminierung von Menschen mit Migrationsgeschichte, People of Color, Schwarzen Menschen und Muslimen an und unterstützt bei Beschwerden gegen Diskriminierung.