Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit von Inssan e.V. ist besorgt über das Ausmaß von „Racial Profiling“. Bezugnehmend auf einen aktuell gemeldeten Fall üben wir Kritik an der Methode der Berliner Polizei und fordern auf, dass eine Polizeipraxis des „Racial Pofiling“ unterbleibt.
Polizeibeamte haben am Samstag in der Nähe des Hauptbahnhofes zwei auch für die Beamten erkennbare muslimische Männer festgehalten, die angeregt Fotos und „Selfies“ gemacht haben. Nach der Feststellung der Personalien, Durchsuchung ihrer Taschen sowie der Beschlagnahme ihres Mobilfunktelefons wurden diese zur Polizeidienststelle verbracht und dort festgehalten. Dort haben die Männer eine Strafanzeige wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung erhalten. Als Grund für die polizeiliche Maßnahme führten sie an, dass die Männer „eine islamische Geste“ gemacht hätten, da sie beim Fotografieren den Arm in die Luft hoben und den Zeigefinger ausstreckten. Dies sei eindeutig ein „ISIS Zeichen“ und es bestand Grund zu der Annahme, dass die Männer Terroristen seien.
Die Ratsuchenden haben sich an uns gewandt, die wir an einen Rechtsanwalt für Strafrecht vermittelt haben, der gegen die rechtswidrige polizeiliche Maßnahme rechtliche Schritte einleiten wird. Die Pauschalverdächtigung von Muslim_innen und damit selektive und rassistische Personenkontrollen sind grund- und menschenrechtlich verboten. Es ist nicht akzeptabel, Menschen allein aufgrund ihrer Hautfarbe und/oder Religion anders zu behandeln. Immer wieder berichten Muslim_innen dem Netzwerk gegen Diskriminierung und Islam-feindlichkeit (Inssan e.V.), dass sie in der Nähe von Bahnhöfen/Flughäfen und öffentlichen Plätzen von der Polizei aufgehalten und kontrolliert werden.
„Der Eingriff der Polizei in verfassungsrechtlich garantierte Rechte ist im aktuellen Fall auch nicht mit dem Sicherheitsinteresse der Polizei zu rechtfertigen. Hier liegt der polizeilichen Maßnahme eine pauschale Verdächtigung zugrunde. Ein solcher Verdacht wiegt schwer. Ohne dass sie durch ihr Verhalten einen Anlass gegeben haben, werden die betroffenen Personen in einen kriminellen Zusammenhang gestellt. Sie wurden öffentlich für die ganze Umgebung sichtbar in einen kriminellen Kontext gestellt“, gibt Zeynep Cetin, Juristin und Projektleiterin des Netzwerks gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit zu Bedenken.
„Der Eingriff der Polizei in verfassungsrechtlich garantierte Rechte ist im aktuellen Fall auch nicht mit dem Sicherheitsinteresse der Polizei zu rechtfertigen. Hier liegt der polizeilichen Maßnahme eine pauschale Verdächtigung zugrunde. Ein solcher Verdacht wiegt schwer. Ohne dass sie durch ihr Verhalten einen Anlass gegeben haben, werden die betroffenen Personen in einen kriminellen Zusammenhang gestellt. Sie wurden öffentlich für die ganze Umgebung sichtbar in einen kriminellen Kontext gestellt“, gibt Zeynep Cetin, Juristin und Projektleiterin des Netzwerks gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit zu Bedenken.
Aus dem Verbot rassistischer Diskriminierung folgt die Pflicht des Staates sicherzustellen, dass Staatsorgane keinen Menschen aufgrund unveränderlicher Merkmale pauschal verdächtigen.
Kontakt:
Zeynep Cetin, Projektleitung
Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.)
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