Seit 2010 begleitet das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit von Inssan e.V., unter anderem, auch mehrere Lehrerinnen, die aufgrund des Tragens eines Kopftuchs im öffentlichen Bildungssystem diskriminiert wurden. Im Februar 2017 hat sich das Landesarbeitsgericht Berlin im Berufungsverfahren für eine verfassungskonforme Auslegung des Neutralitätsgesetzes entschieden und gab unserer Klientin recht: Die Religionsfreiheit der Lehrerin darf nicht durch die Annahme einer abstrakten Gefahr für den Schulfrieden eingeschränkt werden. Das Land Berlin verzichtete darauf, gegen das Urteil Revision einzulegen.
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