Schülerinnen haben das Recht Kopftuch zu tragen – Kopfbedeckungsverbote sind rechtswidrig!
Eine Schule in Berlin-Wilmersdorf hatte eine Schülerin unter Druck gesetzt, ihr Kopftuch abzulegen. Auch bei einem Gespräch wollte die Direktorin nicht einlenken. Sie kündigte an, dass die Schule in der Schulkonferenz darüber diskutieren wolle, ob sie ein Verbot von Kopfbedeckungen jeder Art erlassen würde. Die Schulleiterin war der Meinung, dass sie mit einem solchen allgemeinen Verbot auch religiöse Kopfbedeckungen wie das Kopftuch verbieten dürfe. Angeblich gebe es noch in anderen Schulen in Berlin solche Verbote, so die Schulleiterin.
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